AGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen LOMA Goldschmied GmbH ("LOMA") und ihren Kunden über

(a) Verkauf und Anfertigung von Schmuck/Waren sowie

(b) Dienstleistungen wie Schätzung, Reparatur, Änderung, Reinigung, Service.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von LOMA mindestens in Textform (z.B. E-Mail) bestätigt werden.

Offerte, Bestellung und Vertragsabschluss

Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche/elektronische Bestätigung durch LOMA oder durch Unterzeichnung der Bestellung durch den Kunden.

Änderungen/Ergänzungen einer Bestellung (z.B. Material, Masse, Steine, Gravur) werden in Textform festgehalten.

Preise, Kostenschätzung und Mehrkosten

Preise ergeben sich aus Arbeitsaufwand, Material, Fremdleistungen, Spesen sowie allfälligen Steuern/Abgaben.

Kostenschätzungen/Kostenvoranschläge sind Richtwerte.

Zeichnet sich ab, dass die voraussichtlichen Gesamtkosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15% überschreiten, informiert LOMA den Kunden vorab.

Mehrkosten über 15% werden nur umgesetzt, wenn der Kunde sie in Textform freigibt (ausgenommen zwingende Sicherheits-/Erhaltungsarbeiten bei Reparaturen, sofern Gefahr im Verzug).

Anzahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

LOMA kann eine Anzahlung verlangen. LOMA beginnt mit der Arbeit erst nach Eingang der Anzahlung, soweit nicht anders vereinbart.

Der Restbetrag ist bei Fertigstellungsmitteilung bzw. spätestens bei Übergabe/Versand fällig.

Bei Zahlungsverzug kann LOMA gesetzliche Verzugszinsen und Mahn-/Inkassokosten geltend machen.

Lieferung, Abholung, Versand

Liefertermine sind verbindlich nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Die Übergabe erfolgt grundsätzlich im Geschäft. Versand erfolgt nur nach Vereinbarung und in der Regel gegen Vorauszahlung.

Nutzen und Gefahr gehen bei Versand mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Ausführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung (z.B. Ringweite, Budget, Designfreigaben, Steindaten).

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen.

Prüfpflicht und Mängelanzeige

Der Kunde prüft die Ware bei Übergabe.

Offene Mängel sind innert 7 Tagen ab Übergabe in Textform zu rügen.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.

Gewährleistung (Waren) / Nachbesserung

LOMA leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese AGB zulässigerweise nichts anderes vorsehen.

LOMA kann zunächst nachbessern oder nachliefern.

Die Gewährleistung deckt keine Mängel ab, die durch unsachgemässe Verwendung, Abnützung, Unfall, nachträgliche Änderungen durch Dritte oder fehlende Pflege entstehen.

Bei kundenspezifischen Anfertigungen sind geringfügige, branchenübliche Abweichungen (z.B. Farbton von Edelmetallen, handwerkliche Toleranzen) vorbehalten.

Für Produkte von Kooperationspartnern übernimmt LOMA keine Gewährleistung, Garantie oder Haftung. Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Kooperationspartner geltend zu machen.

Dienstleistungen (Reparatur/Änderung/Reinigung/Schätzung)

Der Preis richtet sich nach Aufwand, Material, Spesen und allfälligen Fremdleistungen. Wo sinnvoll wird ein Richtpreis oder Kostenrahmen vereinbart.

Bei Arbeiten an kundeneigenen Stücken (insb. ältere Stücke, empfindliche Legierungen, Antiquitäten) können verdeckte Vorschäden vorliegen.

Steine/Perlen: Das Ausfassen/Einsetzen, Spannen und Bearbeiten erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt; ein Bruch-/Beschädigungsrisiko kann trotz Sorgfalt bestehen. LOMA informiert den Kunden, wenn aus fachlicher Sicht ein erhöhtes Risiko besteht.

Haftung

LOMA haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LOMA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

LOMA haftet nicht für Schäden infolge unsachgemässer Behandlung, normaler Abnützung oder Eingriffen Dritter.

Zwingende gesetzliche Haftung (z.B. Personenschäden) bleibt vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von LOMA.

LOMA ist berechtigt, Ware/Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Beträge zurückzubehalten.

Nichtabholung, Lagerung, Verwertung

Ab Fertigstellungsmitteilung ist die Ware bzw. der Gegenstand innert 30 Tagen abzuholen.

Nach Ablauf der Abholfrist kann LOMA eine angemessene Lagergebühr erheben (ankündigungspflichtig) und den Kunden schriftlich mahnen.

Werden Gegenstände trotz Mahnung nicht innert 6 Monaten ab Fertigstellungsmitteilung abgeholt, ist LOMA nach erneuter Androhung berechtigt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird mit offenen Forderungen (inkl. Lagergebühren und Verwertungskosten) verrechnet; ein Überschuss wird dem Kunden ausbezahlt.

Umtausch und Rückgabe

Ein gesetzliches Rückgaberecht besteht nur, soweit es zwingendes Recht vorsieht.

Bei Massanfertigungen und individuell angepassten Waren (z.B. Gravuren, Sondergrössen) ist ein Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei Lagerware kann LOMA aus Kulanz einen Umtausch gegen Gutschrift anbieten; Details nach individueller Vereinbarung.

Immaterialgüterrechte

Entwürfe, Skizzen, Modelle und Designrechte verbleiben bei LOMA.

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung das Eigentum an der gelieferten Ware, jedoch keine Rechte zur kommerziellen Nutzung/Weitergabe von Entwürfen.

Datenschutz

LOMA bearbeitet Personendaten zur Vertragsabwicklung und gemäss Datenschutzerklärung.

Schlussbestimmungen

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig.